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DIE SVP IST AUF IHRE SPENDE ANGEWIESEN!
Jede Unterstützung ist wichtig: Nur Dank vielen Spenderinnen und Spendern können wir uns für eine sichere Schweiz in Freiheit einsetzen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Spenden sind abzugsberechtig: Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Gemäss dem Steuergesetz des Kantons Aargau vom 01.Januar 2014 ist der Abzug an die steuerbefreiten politischen Parteien auf Fr. 10`000.– pro Steuererklärung beschränkt (Auszug aus dem Steuergesetz, Paragraph 40 lit. k). Bei den Bundessteuern sind gemäss Bundesgesetz über die direkten Bundessteuern vom 12. Juni 2009 (Art. 33, Abs 1, lit. i) Abzüge an politische Parteien bis höchstens Fr. 10‘100.– steuerbefreit. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter).
Falls Sie bezüglich Spenden weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Parteipräsidenten unter info@svp-kaiseraugst.ch.
Bankverbindung
Gebührenfrei Spenden mit Einzahlung per E-Banking oder QR-Einzahlungsschein:
SVP Kaiseraugst
c/o Manuel Ackermann
Weidenweg 21
4303 Kaiseraugst
Telefon
+41 76 319 96 62
E-Mail
info@svp-kaiseraugst.ch
Raiffeisen Möhlin
4313 Möhlin
IBAN:
CH51 8080 8006 1296 3026 7
Empfänger:
SVP Kaiseraugst, 4303 Kaiseraugst